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Dokument Textilkennzeichnung

Ihr Produkt ist kennzeichnungspflichtig.


Die Etikettierung/Kennzeichnung muss
  • dauerhaft,
  • leicht lesbar,
  • sichtbar und zugänglich,
  • deutlich erkennbar, 
sowie in einem Schriftbild dargestellt sein, das in Bezug auf
  • Schriftgröße,
  • Stil und
  • Schriftart
einheitlich ist.

Die Etikettierung muss zudem fest angebracht sein. Hierunter ist nicht zu verstehen, dass die Angabe der Faserzusammensetzung über die Lebensdauer des Textilerzeugnisses hinweg immer mit diesem verbunden bleiben muss. Voraussetzung ist vielmehr, dass das Etikett nicht ohne große Mühe von der Textilie ablösbar sein darf, beispielsweise durch leichtes Ziehen.
Die Etikettierung ist daher z.B. durch Einnähen oder durch eine Schlaufe (Hangtag) möglich zu befestigen. Auch kann die Information durch Kennzeichnung in Form von Aufnähen oder Aufdrucken (z.B. sinnvoll bei Socken) angebracht werden.
Bei Erzeugnissen, die z.B. in Folie verpackt sind und bei Produkten, welche durch eine Etikettierung/Kennzeichnung beschädigt werden würden (z.B. Feinstrümpfe), ist die Faserzusammensetzung auf der Verkaufsverpackung anzugeben.
Die Faserzusammensetzung muss auch im Internet - für den Verbraucher deutlich sichtbar und daher am Besten in Nähe der Produktbilder - erfolgen.

Bitte beachten Sie hierbei, dass eine fehlende bzw. fehlerhafte oder unvollständige Kennzeichnung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, welche mit 10.000 € Bußgeld geahndet werden kann.
Es sind die Bezeichnungen und Gewichtsanteile aller im Erzeugnis enthaltenen Fasern in absteigender Reihenfolge anzugeben, also z.B. „80 % Baumwolle 20 % Polyester". Die Begrifflichkeit "reine" statt 100% ist ebenfalls möglich, z.B. "reine Baumwolle".
Bitte nutzen Sie die von der Textilkennzeichnungsverordnung zugelassenen Faserbezeichnungen.

Verzichten Sie bitte auf beschreibende Wortverbindungen wie z.B.
"Bio-Baumwolle“, "Baby-Alpaka“ oder "Merinowolle".
Diese Details können jedoch zusätzlich - von der Faserbezeichnung getrennt - aufgeführt werden, z.B. "100 % Baumwolle (Bio-Baumwolle)".
Verboten sind hingegen selbstverständlliche Zusätze wie z.B. bei Seide "echte" , "reale", "Naturseide","Tussahseide" oder "Wildseide".

Bei den folgenden ausgewählten Fasern handelt es sich um zulässige Faserbezeichnungen
 
  • Baumwolle

Wenden Sie sich u.a. an deutsche Kundschaft mit Ihren Produkten, achten Sie bitte darauf die Textilkennnzeichnung bzw. Etikettierung auch auf Deutsch anzugeben. Es ist vorgeschrieben, dass der Verbraucher in seiner nationalen Sprache - je nachdem für welche Länder die Ware gedacht ist- auf den Fasergehalt hingewiesen werden muss. Bieten Sie Ihre Produkte auch Kunden aus anderen Ländern an, so ist die Textilkennzeichnung bzw. Etikettierung zusätzlich in den jeweiligen Sprachen erforderlich. Sehen Sie zur Hilfestellung die Auflistung der fremdsprachigen Faserbezeichnungen in der PDF „Faserübersetzungen".
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